Inhalt: Sicherheit und Genehmigungen
Genehmigung
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Nutzung der Wasserstraße Saar sind für:
- die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- den Bau von Anlagen
- die Durchführung von Veranstaltungen
- den Neu-, Aus- oder Umbau der Wasserstraße
die nachstehenden Genehmigungen oder Verfahren auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes oder der Betriebsanlagenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) erforderlich:
Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen
Alle Vorhaben (Einleitungen, Leitungskreuzungen, Düker, schwimmende Anlagen, Steiger u.s.w.) privater Dritter oder der öffentlichen Hand an, auf, unter oder über der Bundeswasserstraße Saar bedürfen einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung.
Strompolizeiliche Genehmigungen
Veranstaltungen (Lauf- und Festveranstaltungen, Betriebswegnutzungen u.s.w.) auf dem fiskalischen Privateigentum (Betriebsgelände) der WSV (hier WSA Saarbrücken) bedürfen einer strompolizeilichen Genehmigung.
Planfeststellungs- Plangenehmigungsverfahren
Neu- und Ausbaumaßnahmen der Wasserstraße sowie größere Umgestaltungen (Häfen, Umschlagsanlagen, Rückverlegung der Ufer u.s.w.) bedürfen eines entsprechenden Planfeststellungs- Plangenehmigungsverfahren.
Nutzungsregelungen
Da für die Ausübung der meisten der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Genehmigungen die Nutzung des fiskalischen Privateigentum der WSV erforderlich ist, sind neben Genehmigungen zusätzliche privatrechtliche Regelungen zwischen dem WSA Saarbrücken und den Vorhabensbetreibern unerläßlich.
- Haben Sie Fragen zu den Genehmigungsverfahren, Planen Sie Vorhaben im Bereich der Bundeswasserstraße Saar, so steht Ihnen das Personal der Wasserstraßenaufsicht im WSA Saarbrücken für eine persönliche Beratung oder telefonische Auskunft gerne zur Verfügung. Rufen Sie an:
- Tel.: +49 (0) 681/6002-330, 331 und 335